Schwammbekämpfung
Durchwachsenes Mauerwerk ist sachgerecht zu sanieren. Hierzu gehört z. B. Putz abschlagen, Fugen auskratzen, Mauerwerk abflammen. Zudem kommt noch die eigentliche chemische Schutzbehandlung dazu. In der Regel reicht eine oberflächliche Behandlung durch Abflammen nicht aus, so dass ein bauaufsichtlich zugelassenes Holzschutzmittel (Zulassung zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk) in das befallene Mauerwerk injiziert wird. Eventuell sollte der befallene Bereich auch Rückgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Ganz wichtig ist das Sichern von ausgebautem schwammbefallenen Holz, Putz, Schutt und Mauerwerk und die getrennte thermische Entsorgung.
Dieser Bauschutt ist nicht recyclingfähig und sollte auf eine Deponie verbracht werden.
Als Abschlussmaßnahme ist sicherzustellen, daß auch die Ursache für die Entstehung des Hausschwammes beseitigt wurde. Ohne Feuchtigkeit stellt der Hausschwamm seinen Stoffwechsel ein und zerstört auch kein Holz mehr.